Übersicht zu Kostenübernahmen, Selbstzahlungen
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Private Krankenversicherungen (PKV)
Private Krankenversicherungen übernehmen oftmals anteilig die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bekommen sie häufig auch ohne direktes Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die Kosten für eine Psychotherapie erstattet.
Betroffene sollten sich auf jeden Fall vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien ihrer Krankenkasse zur Kostenüber-nahme erkundigen oder diese nachlesen.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen sind abhängig von Faktoren wie Geschlecht und Eintrittsalter, für einen relativ geringen Monatsbeitrag zu bekommen. Wichtig ist hier welche Leistungen erstattet werden und ob
die Leistungen sofort beglichen werden oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Diese Zeit könnte man mit monatlichen
Einzelgesprächen überbrücken. Einzelne Versicherer bieten Abschlüsse ohne Wartezeit an, sodass die Therapie umgehend beginnen kann. Nähere Informationen erhalten Sie im Netz oder bei mir
auf Anfrage.
Selbstzahlende Patienten
Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen, einfachen Hypnosen und Behandlungen von 60 Minuten Dauer belaufen sich auf 65,00 Euro, bei Vorlage einer
Versicherung 75,00 Euro. Raucherentwöhnungshypnosen, Suchthypnosen und Hypnosen hinsichtlich der Ernährungsreduktion benötigen einen umfangreicheren
Termin sowie mehrere Stunden Aufwand und werden höher berechnet, ca. mit 240,00 Euro. Hinsichtlich letzterer wird von mir eine individuell spezifische Hypnose ausgearbeitet, angelehnt an den
Ressourcen und Defiziten des Klienten. Paargespräche werden mit 70,00 Euro pro Sitzung a 60 Minuten berechnet.