Übersicht zu Kostenübernahmen, Selbstzahlungen
 
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Behandlungskosten die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen  übernommen.

 

Private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenversicherungen übernehmen oftmals anteilig die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese von einem Heilpraktiker für Psychotherapie durchgeführt wird. Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung bekommen sie häufig auch ohne direktes Vorliegen einer psychischen Erkrankung, die Kosten für eine Psychotherapie erstattet.

Betroffene sollten sich auf jeden Fall vor Beginn der Therapie nach den individuellen Richtlinien ihrer Krankenkasse zur Kostenübernahme erkundigen oder diese nachlesen.
 
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Zusatzversicherungen sind abhängig von Faktoren wie Geschlecht und Eintrittsalter, für einen relativ geringen Monatsbeitrag zu bekommen. Wichtig ist hier welche Leistungen erstattet werden und ob die Leistungen sofort beglichen werden oder ob Sie eine Wartezeit (häufig ein halbes Jahr) überbrücken müssen, bis die Versicherung in Kraft tritt. Diese Zeit könnte man mit monatlichen Einzelgesprächen überbrücken. Einzelne Versicherer bieten  Abschlüsse ohne Wartezeit an, sodass die Therapie umgehend beginnen kann. Nähere Informationen erhalten Sie im Netz oder bei mir auf Anfrage.

 

Selbstzahlende Patienten

Die Kosten für psychotherapeutische Sitzungen, einfachen Hypnosen und Behandlungen von 60 Minuten Dauer belaufen sich auf 60,00 Euro. Raucherentwöhnungshypnosen, Sucht-hypnosen und Hypnosen hinsichtlich der Ernährungsreduktion benötigen einen umfangreicheren Termin sowie mehrere Stunden Aufwand und werden höher berechnet, ca. mit 240,00 Euro. Hinsichtlich letzterer wird von mir eine individuell spezifische Hypnose ausgearbeitet, angelehnt an den Ressourcen und Defiziten des Klienten. Paargespräche werden mit 70,00 Euro pro Sitzung a 60 Minuten berechnet.